Zum Inhalt springen
Operatoren · Abitur 2027 · Schleswig-Holstein

Operatoren GeographieSchleswig-Holstein

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 21 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

vorläufig

Schleswig-Holstein führt für Geographie eine eigene Operatorenliste im Lehrplan, die sich an den Bildungsstandards der Deutschen Gesellschaft für Geographie orientiert. Sie enthält Erklärungen, aber keine Beispiele. Die Fachkonferenz darf die Liste ergänzen.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

Anforderungsbereich

21 Operatoren

  1. beschreiben

    Anforderungsbereich I
    „Materialaussagen und Kenntnisse (unter einem vorgegeben Aspekt) mit eigenen Worten zusammenhängend, geordnet und fachsprachlich angemessen wiedergeben“

    Quelle: Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  2. durchführen

    Anforderungsbereich I
    „Untersuchungen, Experimente, Erkundungen, Befragungen nach genauen Anleitungen vollziehen“

    Quelle: Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  3. lokalisieren

    Anforderungsbereich I
    „Die Lage eines Ortes, Flusses oder Ähnliches auf einer Karte verorten/eintragen oder mit Bezug auf andere räumliche Gegebenheiten beschreiben“

    Quelle: Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  4. nennen

    Anforderungsbereich I
    „Informationen und Sachverhalte (gegebenenfalls aus vorgegebenem Material) oder Kenntnisse ohne Erläuterung aufzählen, auflisten, an- oder wiedergeben“

    Quelle: Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  5. protokollieren

    Anforderungsbereich I
    „Beobachtungen oder die Durchführung von Experimenten detailgenau, zeichnerisch einwandfrei beziehungsweise fachsprachlich richtig wiedergeben“

    Quelle: Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  6. analysieren

    Anforderungsbereich II
    „Materialien oder Sachverhalte systematisch und gezielt in ihre Elemente zerlegen und untersuchen, ihre Beziehungen zueinander erfassen und Strukturen herausarbeiten“

    Quelle: Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  7. darstellen

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden und Bezüge in angemessener Kommunikationsform (z. B. fachsprachlich, grafisch) strukturiert wiedergeben“

    Quelle: Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  8. einordnen

    Anforderungsbereich II
    „Einzelaspekte eines Sachverhalts kennzeichnen, in ihrer Bedeutung/Abfolge herausstellen oder begründet in einen vorgegebenen Zusammenhang stellen beziehungsweise in ein Ordnungsraster einordnen“

    Quelle: Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  9. zuordnen

    Anforderungsbereich II
    „Einzelaspekte eines Sachverhalts kennzeichnen, in ihrer Bedeutung/Abfolge herausstellen oder begründet in einen vorgegebenen Zusammenhang stellen beziehungsweise in ein Ordnungsraster einordnen“

    Quelle: Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  10. erklären

    Anforderungsbereich II
    „Informationen und Sachverhalte (z. B. Erscheinungen, Entwicklungen) so darstellen, dass Bedingungen, Ursachen, Folgen und Gesetzmäßigkeiten verständlich werden (bezieht sich auf vollständig erfassbare Zusammenhänge)“

    Quelle: Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  11. erläutern

    Anforderungsbereich II
    „Informationen und Sachverhalte (z. B. Erscheinungen, Entwicklungen) so darstellen, dass Bedingungen, Ursachen, Folgen und Gesetzmäßigkeiten verständlich werden (bezieht sich auf sehr komplexe und deswegen nicht abschließend bestimmbare Zusammenhänge)“

    Quelle: Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  12. erstellen

    Anforderungsbereich II
    „Sachverhalte inhaltlich und methodisch angemessen graphisch darstellen und mit fachsprachlichen Begriffen beschriften (z. B. Fließschema, Diagramm, Kartenskizze, mind map, und so weiter)“

    Quelle: Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  13. planen

    Anforderungsbereich II
    „Zu einem Problem, einer Fragestellung z. B. eine Experimentieranleitung, Befragung, Raumanalyse erstellen; eine Vorgehensweise planen“

    Quelle: Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  14. vergleichen

    Anforderungsbereich II
    „Auf Basis beschreibender und analysierender Arbeit Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Eigenheiten zweier oder mehrerer Sachverhalte gewichtend einander gegenüberstellen und ein Ergebnis/Fazit (z. B. Regelhaftigkeiten und komplexe Zusammenhänge) formulieren“

    Quelle: Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  15. begründen

    Anforderungsbereich III
    „Ursachen und Auswirkungen so zueinander in Beziehung setzen, dass die Kausalzusammenhänge erkennbar werden.“

    Quelle: Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  16. beurteilen

    Anforderungsbereich III
    „Aussagen, Behauptungen, Vorschläge oder Maßnahmen im Zusammenhang auf ihre Stichhaltigkeit beziehungsweise Angemessenheit prüfen und dabei die angewandten Kriterien nennen, ohne persönlich Stellung zu beziehen“

    Quelle: Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  17. bewerten

    Anforderungsbereich III
    „Aussagen, Behauptungen, Vorschläge oder Maßnahmen unter Offenlegung/Reflexion der angewandten Wertmaßstäbe beurteilen und dies argumentativ begründen.“

    Quelle: Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  18. diskutieren

    Anforderungsbereich III
    „Synonym: erörtern (siehe unten)“

    Quelle: Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  19. entwickeln

    Anforderungsbereich III
    „Vorschläge, Analyseergebnisse oder Maßnahmen weiterentwickeln; dabei Sachverhalte zielgerichtet miteinander verknüpfen, z. B. eine Hypothese erstellen, Untersuchungspläne aufstellen, ein Modell entwerfen“

    Quelle: Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  20. erörtern

    Anforderungsbereich III
    „Zu einer vorgegebenen Problemstellung durch Abwägen von Pro- und Contra-Argumenten ein begründetes Urteil fällen/eine begründete Meinung formulieren; Synonym: diskutieren“

    Quelle: Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  21. überprüfen

    Anforderungsbereich III
    „Vorgegebene Aussagen, Behauptungen oder Darstellungsweisen auf ihre innere Stimmigkeit und Angemessenheit hin untersuchen (z. B. aufeinander folgend oder gegenüberstellend)“

    Quelle: Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

Quellen
  1. Fachanforderungen Geographie. Allgemein bildende Schulen, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.