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Operatoren · Abitur 2027 · Schleswig-Holstein

Operatoren KunstSchleswig-Holstein

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut, 26 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

vorläufig

Schleswig-Holstein führt für Kunst eine eigene Operatorenliste in den Fachanforderungen. Sie ordnet die Operatoren den Anforderungsbereichen für Rezeption (Bilder untersuchen) und Produktion (Bilder gestalten) zu.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben: Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden: Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln: begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

Anforderungsbereich

26 Operatoren

  1. nennen

    Anforderungsbereich I
    „Feststellungen zu Sachverhalten treffen ohne zu begründen“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  2. sammeln

    Anforderungsbereich I
    „ohne weitere Erläuterungen aufzählen“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  3. beschreiben

    Anforderungsbereich I
    „Sachverhalte, Bilder, Vorgehensweisen angemessen in eigenen Worten wiedergeben, dabei auf Wertung verzichten“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  4. darstellen

    Anforderungsbereich I
    „Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden strukturiert und (fach-) sprachlich korrekt wiedergeben“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  5. untersuchen

    Anforderungsbereich II
    „nach vorgegebenen oder selbst entwickelten Gesichtspunkten Sachverhalte in nachvollziehbare Beziehung setzen und zu Ergebnissen kommen“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  6. belegen

    Anforderungsbereich II
    „Schlussfolgerungen anhand der zur Verfügung gestellten Materialien und eingeforderten Kenntnisse nachweisen“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  7. erläutern

    Anforderungsbereich II
    „Zusammenhänge nachvollziehbar und verständlich veranschaulichen“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  8. vergleichen

    Anforderungsbereich II
    „nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und strukturiert darstellen“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  9. einordnen

    Anforderungsbereich II
    „typische Merkmale und Eigenschaften eines Bildes unter Verwendung von Vorwissen begründet in einen Zusammenhang stellen“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  10. deuten

    Anforderungsbereich II
    „unter gezielten Fragestellungen hinsichtlich Ursachen und Wirkungen nachvollziehbare Zusammenhänge herstellen“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  11. erklären

    Anforderungsbereich II
    „auf der Grundlage erlernter Untersuchungsverfahren Sachverhalte zutreffend einordnen und auslegen“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  12. erörtern

    Anforderungsbereich III
    „eine These oder Problemstellung unter Abwägung von Argumenten und Gegenargumenten hinterfragen und zu einem eigenen wertenden Urteil gelangen“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  13. begründen

    Anforderungsbereich III
    „auf Grund von ausgewiesenen Kriterien und unter Verwendung von Fachwissen und von Methoden folgerichtige Zusammenhänge nachweisen“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  14. interpretieren

    Anforderungsbereich III
    „auf der Grundlage einer Analyse sowie unter Berücksichtigung von kunst- und kulturgeschichtlichen Kontexten Sinnzusammenhänge aus Materialien methodisch reflektiert erschließen, um zu einer schlüssigen Gesamtauslegung zu gelangen“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  15. beurteilen

    Anforderungsbereich III
    „zu einem Sachverhalt oder einer Aussage unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden eine begründete Einschätzung geben“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  16. kritisch Stellung nehmen

    Anforderungsbereich III
    „zu einem Sachverhalt nach kritischer Prüfung und sorgfältiger Abwägung ein begründetes Urteil abgeben“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  17. wiedergeben

    Anforderungsbereich I
    „Formen, die aus dem Unterricht bekannt sind, oder Formen, die einer Vorlage entnommen werden, mit Hilfe geeigneter Mittel darstellen“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  18. stempeln, formen

    Anforderungsbereich I
    „eine aus dem Unterricht bekannte Technik ausführen“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  19. entwerfen

    Anforderungsbereich II
    „zu einer Gestaltungsidee mit Hilfe geeigneter Verfahren ein Bild erarbeiten, das die Gestaltungsidee anschaulich verdeutlicht, ohne diese in eine endgültige gestalterische Fassung zu überführen“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  20. entwickeln

    Anforderungsbereich II
    „ein gegebenes gestalterisches Problem in eine Bildlösung überführen“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  21. zeichnen, malen

    Anforderungsbereich II
    „eine Gestaltungsabsicht mit Hilfe der jeweiligen technischen Mittel realisieren“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  22. umsetzen

    Anforderungsbereich II
    „eine skizzenhaft dargelegte Gestaltungsidee oder ein Konzept bildhaft differenziert darstellen“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  23. reinzeichnen

    Anforderungsbereich II
    „eine bildnerische Gestaltung mit Hilfe einer grafischen Technik unter Berücksichtigung von Detaillösungen formulieren und präzisieren“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  24. skizzieren

    Anforderungsbereich III
    „einen Eindruck oder eine Gestaltungsabsicht so bildsprachlich festhalten, dass die damit wesentlich verbundene Information transportiert wird“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  25. experimentell und/oder zeichnerisch entwickeln

    Anforderungsbereich III
    „unter gezielten Fragestellungen Elemente, Strukturmerkmale und Zusammenhänge herausarbeiten und die Ergebnisse experimentell und/oder zeichnerisch darstellen“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

  26. variieren

    Anforderungsbereich III
    „eine bestehende Lösung verändern, weiterentwickeln“

    Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

Quellen
  1. Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.