Kunst
Oben steht jeweils der Wortlaut der Vorgabe, darunter auf grauer Fläche, was er für dich bedeutet. Verbindlich ist allein der Wortlaut.
Schleswig-Holstein prüft dieses Fach dezentral: Die Fachlehrkraft reicht Aufgabenvorschläge ein, die Schulaufsicht genehmigt sie. Eine jährliche Themenliste gibt es nicht; geprüft wird der Stoff der Qualifikationsphase nach den Fachanforderungen. Der Unterricht behandelt in der Qualifikationsphase vier oder sechs der neun Arbeitsfelder schwerpunktmäßig; verbindlich ist das Arbeitsfeld Zeichnen.
Erhöhtes Anforderungsniveau
11 Themen, davon 3 verbindlich
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„Prüfungsrahmen Bildende Kunst“
- Aufgabenarten: Aufgabe mit gestalterischem Schwerpunkt und theoretischem Anteil, Aufgabe mit theoretischem Schwerpunkt und gestalterischem Anteil, Entwurf für ein gestalterisches Vorhaben, theoretisch-schriftliche Aufgabe
- Gegenstände wie Bildbeispiele, Texte oder Filmausschnitte dürfen im Unterricht noch nicht behandelt worden sein
- Alle drei Anforderungsbereiche werden verlangt, der Schwerpunkt liegt im Anforderungsbereich II
Im Klartext
Die Aufgaben sind material- und oder textgebunden, bilden je eine thematische Einheit und haben zwei bis vier Teilaufgaben.
Quelle: Regelungen für die schriftliche Abiturprüfung im Fach Bildende Kunst im Jahr 2027, Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 19.09.2025, abgerufen am 20.10.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„Kompetenzbereiche“
- Wahrnehmen
- Beschreiben
- Analysieren
- Interpretieren
- Beurteilen
- Herstellen
- Gestalten
- Verwenden
Im Klartext
Alle acht Kompetenzbereiche sind verbindlich und werden in jedem Halbjahr angesprochen.
Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026
- verbindlich
Wortlaut der Vorgabe
„Arbeitsfeld Zeichnen“
Im Klartext
Zeichnen im alltäglichen Gebrauch, in Denk- und Entwurfsprozessen, in der Veranschaulichung von Sachverhalten und in der künstlerischen Verwendung.
Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026
- fakultativ
Wortlaut der Vorgabe
„Arbeitsfeld Grafik“
Im Klartext
Grafische Techniken und Verfahren, die nicht unter die Handzeichnung fallen, etwa Frottage, Monotypie, Schablonen-, Material- und Stempeldruck, Collage sowie Hoch-, Tief-, Flach- und Durchdruck.
Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026
- fakultativ
Wortlaut der Vorgabe
„Arbeitsfeld Malerei“
Im Klartext
Malerei und der Umgang mit Farbe in ihren historischen und kulturellen Bezügen zwischen Inhalten, Formen, Farben, Materialien, Gattungen und Räumen.
Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026
- fakultativ
Wortlaut der Vorgabe
„Arbeitsfeld Plastik und Installation“
Im Klartext
Plastiken, Skulpturen und Objekte sowie raumbezogene Installationen, Environments und kinetische Objekte bis hin zu begehbaren, interaktiven Räumen.
Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026
- fakultativ
Wortlaut der Vorgabe
„Arbeitsfeld Performative Kunst“
Im Klartext
Eine leibgebundene, intermediale Kunststrategie, bei der das Handeln des Menschen im Mittelpunkt steht.
Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026
- fakultativ
Wortlaut der Vorgabe
„Arbeitsfeld Medienkunst“
Im Klartext
Künstlerische Fotografie, Film, Videokunst und interaktive Kunst, die mit analogen und digitalen Medien arbeitet.
Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026
- fakultativ
Wortlaut der Vorgabe
„Arbeitsfeld Architektur“
Im Klartext
Sakral- und Profanarchitektur verschiedener Bautypen, Funktionen, Stile und Kulturen sowie Gebäudegestaltung, Siedlungs- und Städtebau und Landschaftsarchitektur.
Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026
- fakultativ
Wortlaut der Vorgabe
„Arbeitsfeld Produktdesign“
Im Klartext
Objekte handwerklicher und industrieller Fertigung, von Konsumgütern wie Haushaltsgeräten, Fahrzeugen, Moden oder Möbeln bis zu Investitionsgütern.
Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026
- fakultativ
Wortlaut der Vorgabe
„Arbeitsfeld Kommunikationsdesign“
Im Klartext
Fotografie vom 19. Jahrhundert bis zu Medienbildern im digitalen Zeitalter, Film und Video, Layout, Typografie, Editorial Design, Webdesign und Game-Design.
Quelle: Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026
Schleswig-Holstein weist für Kunst nur eine Kursart aus; siehe Hinweis oben.
- Regelungen für die schriftliche Abiturprüfung im Fach Bildende Kunst im Jahr 2027, Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 19.09.2025, abgerufen am 20.10.2026
- Fachanforderungen Kunst, Sekundarstufe I und II, Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Stand 01.07.2015, abgerufen am 20.10.2026