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Prüfungssteckbrief · Abitur 2027 · Schleswig-Holstein

Musik

vorläufig

Erhöhtes Anforderungsniveau: 300 Minuten (5 Stunden)

Die Prüfungszeit beträgt 300 Minuten und beginnt, nachdem die Musikbeispiele der beiden zur Wahl stehenden Aufgaben einmal für alle vorgespielt wurden. Die Teilaufgaben werden in Prozent gewichtet.

Erhöhtes Anforderungsniveau

Bearbeitungszeit
300Minuten· 5 Stunden
Auswahlzeit
keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
Auswahlregel

Die Lehrkraft reicht drei Aufgabenvorschläge ein, die Schulaufsichtsbehörde genehmigt zwei davon. Diese beiden Aufgaben werden den Prüflingen zur Wahl angeboten; mindestens ein Vorschlag gehört zur Aufgabenart Analyse und Interpretation.

Aufbau

Drei Aufgabenarten sind zugelassen: Analyse und Interpretation, Erörterung fachbezogener Texte und Gestaltungsaufgabe mit schriftlicher Erläuterung. Jede Aufgabe bildet eine thematische Einheit und ist durch Operatoren in zwei bis vier Teilaufgaben gegliedert. Die Musikbeispiele dauern je Aufgabe zusammen höchstens 10 Minuten, Texte haben nummerierte Zeilen. Alle drei Anforderungsbereiche werden verlangt, der Schwerpunkt liegt im Anforderungsbereich II.

Hilfsmittel

Zugelassen

  • Wiedergabegerät für die Musikbeispiele (zum Beispiel CD oder MP3-Player)

    Die zugelassenen fachspezifischen Hilfsmittel stehen auf dem Aufgabenblatt.

    zugelassen

Nicht zugelassen

Die Vorgabe nennt hier nichts ausdrücklich.

Quelle: Regelungen für die schriftliche Abiturprüfung im Fach Musik im Jahr 2027, Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 02.09.2024, abgerufen am 20.10.2026

Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.

Schleswig-Holstein weist für Musik nur eine Kursart aus; siehe Hinweis oben.

Quellen
  1. Regelungen für die schriftliche Abiturprüfung im Fach Musik im Jahr 2027, Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Stand 02.09.2024, abgerufen am 20.10.2026